Privat krankenversichern
Wechseln Sie jetzt Ihre Krankenversicherung
Um von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung zu
wechseln, muss man bei der gesetzlichen Kasse in Schriftform kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Wenn man neu in die gesetzliche
gewechselt hat als freiwillliges Mitglied, dann ist man 18 Monate dort gebunden.
Wenn man einen Wahltarif abgeschlossen hat, was die gesetzlichen Kassen
anbieten, dann ist man an die gesetzliche Kasse drei Jahre lang gebunden.
Das verschweigen die gesetzlichen Kassen Ihren Mitgliedern. Es gibt
auch kein Widerrufsrecht in dem Fall. Deshalb sollte man sich das genau
überlegen, sich für einen Wahltarif zu entscheiden.
Von der privaten in eine andere private Krankenversicherung zu wechseln,
ist abhängig von der Gesellschaft, bei der man versichert ist. Die meisten
Gesellschaften haben Kalenderjahr. Das bedeutet, man kann zum Ende
des Kalenderjahres wechseln mit einer drei Monatsfrist. Wenn die
Gesellschaft Versicherungsjahr haben, dann kann zum Ablauf des
Versicherungsjahres (Datum des Beginns) auch mit einer drei Monatsfrist
kündigen und wechseln in eine andere private Krankenversicherung.
Der Wechsel von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung
lohnt sich auf jeden Fall für ledige, junge und gesunde Menschen bis
zum 45. Lebensjahr. Der Wechsel von der privaten in eine andere private
Krankenversicherung lohnt sich innerhalb der ersten zehn Jahre.
Wenn man länger als zehn Jahre bei einer Gesellschaft versichert ist,
dann sollte man sich ausrechnen, was man an Altersrückstellungen
angesammelt hat und wie groß die Ersparnis wäre bei einem Wechsel.
Diese zwei Faktoren sollte man gegenüber stellen und sich dann entscheiden.
In manchen Fällen lohnt es sich immer noch zu wechseln.
Privatversicherte können von der gesetzlichen Kasse nur wieder aufgenommen
werden, wenn sie nicht älter als 55 Jahre sind und ihr Einkommen unter
der Beitragsbemessungsgrenze gesunken ist. Eine Ausnahme gilt für
Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Diese können auch in die
gesetzliche Kasse wechseln, wenn sie über 55 Jahre sind.
