PKV für Freiberufler und Angestellte
Privat krankenversichern lohnt sich
Jeder Selbständige, Freiberufler, Rentner und jede Hausfrau kann jederzeit
unabhängig vom monatlichen Einkommen eine
private Krankenvollversicherung
abschliessen. Für Angestellte gibt es wiederum eine Einkommensgrenze, die
sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die liegt im Jahr 2010 bei 49.950 €
Bruttogehalt pro Jahr. Erst wenn der Angestellte diese Jahresarbeitsentgeltgrenze
in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten hat, wird er
versicherungsfrei. Das bedeutet, er kann sich für die private oder gesetzliche
Krankenversicherung entscheiden. Er ist nicht mehr gezwungen, in der gesetzlichen
Kasse zu bleiben. Der Vorteil wäre, dass nun in der privaten der Beitrag nicht
wie in der gesetzlichen vom Einkommen abhängig ist. Er erhält bessere Leistungen,
wie z.B. Heilpraktiker, Akkupunktur, weltweiter Versicherungsschutz, mehr
Zahnersatz, Beitragsrückerstattung und vieles mehr. Ausserdem kann er durch
die Wahl einer Selbstbeteiligung den Beitrag senken. Der Arbeitgeber muss die
Hälfte des Beitrages für ihn und die Familienangehörigen bezuschussen,
allerdings maximal die Hälfte des Höchstbeitrages von der gesetzlichen Kasse.
Studenten können sich privat krankenversichern innerhalb von drei Monaten,
ab der Immatrikulation. Beamte sind beihilfeberechtigt zu einem bestimmten
Prozentsatz und darüber hinaus können sie sich ebenfalls jederzeit privat
krankenversichern. Für Beamte gibt es spezielle Tarife, meistens ohne Selbstbehalt.
Hausfrauen dürfen nicht mehr als 400 € verdienen, um in der privaten zu bleiben.
Ansonsten wären sie ja keine Hausfrauen mehr.
Bei Kindern ist es folgendermaßen geregelt:
Ist ein Elternteil privat versichert und verdient über die Jahresarbeitsentgeltgrenze,
dann müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
Liegt sein Bruttojahresgehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann
können die Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung des gesetzlich
versicherten Elternteil mitversichert werden.
Allerdings gibt es in der privaten Krankenversicherung einen Gesundheitscheck.
Dieser Gesundheitscheck entscheidet, ob man angenommen oder abgelehnt wird
von der Gesellschaft. Einige Risiken können jedoch mit einem Risikozuschlag
versichert oder ausgeschlossen werden.
Für Kinder gibt es einen Kontrahierungszwang in der privaten Krankenversicherung.
Das bedeutet, auch wenn das Kind mit einem Fehler geboren wird, ist die Versicherung verpflichtet, das Kind zu versichern.
Die meisten Krankheiten von Erwachsenen sind jedoch versicherbar mit
einem Risikozuschlag. Nicht versicherbare Krankheiten wären z.B. jeglicher
Art von Krebs, Aids, Geschlechtskrankheiten, Epilepsie, teilweise auch
Asthma und einige Bandscheibenvorfälle oder auch Übergewicht.
